Ausgestellt und bescheinigt von den entsprechenden Genehmigungsbehörden besitzt die Firma Bartz alle notwendigen und erforderlichen Zulassungen für die Herstellung von Straßentransporttiegeln für Flüssigaluminium. Jeder Straßentransporttiegel wird einer offiziellen Einzelabnahme unterzogen. Die Einhaltung aller Vorschriften und Richtlinien, sowie die vorschriftsmäßige Dokumentation aller verwendeten Bauteile, sind ebenfalls Bestandteil der Abnahmeprozedur.
Vor der Auslieferung an den Kunden werden alle Transporttiegel gemäß ADR mit einem Typenschild und einem behördlichen Abnahmeprüfstempel (TÜV, TDT) versehen.
Die Bartz-Transporttiegel für Flüssigaluminium haben somit die Zulassung, auf öffentlichen Straßen bewegt zu werden.
Hinweis: Die Transporttiegel unterliegen gemäß der ADR einer regelmäßigen Kontrollpflicht, um eine kontinuierliche Gefahrguttransporttauglichkeit zu gewährleisten.